Voraussetzungen zur Heilpraktiker-Ausbildung
Menschen mit unterschiedlicher Vorbildung, aus allen möglichen Berufs- und Altersgruppen fühlen in sich die Berufung, Heilpraktikerin zu werden. Es ist diese Berufung, die sie antreibt und immer wieder neu motiviert, diesen einzigartigen Weg zu gehen, den Mitmenschen auf dem Weg zur Gesundheit zu dienen und in einem sozialen Beruf mit hoher Verantwortung zu stehen. Doch Motivation alleine reicht nicht aus, um Heilpraktiker zu werden. Neben den persönlichen Voraussetzungen gibt es sehr genau geregelte staatliche Anforderungen für die abschließende Überprüfung beim Gesundheitsamt.
Persönliche Voraussetzungen zur Heilpraktikerausbildung
Eine starke Empathie mit den Leiden, Hoffnungen und Glücksmomenten anderer Menschen ist der stärkste Beweggrund, Heilpraktiker werden zu wollen. Anderen Menschen helfend, heilend und unterstützend zur Seite stehen zu wollen, ist eine wichtige Voraussetzung für das Erlernen des Heilpraktikerberufs.
Dazu gehört zusätzlich ein ausgeprägtes Interesse an der Naturheilkunde und eine tief empfundene Übereinstimmung mit der besonderen Philosophie und Ethik des Heilpraktiker-Berufs.
Heilpraktikerin zu sein bedeutet vor allem eins: eine große Verantwortung zu tragen. Die Verantwortung für die Gesundheit der Menschen, die sich vertrauens- und hoffnungsvoll – oft als letzten Ausweg – an uns als Heilpraktiker wenden.
Und daher ist auch die abschließende amtsärztliche Überprüfung keineswegs einfach, sondern wird in allen Bereichen diesem anspruchsvollen Beruf gerecht.
Um die umfangreiche Ausbildung zu bewältigen und die Prüfung zu bestehen, sind sowohl eine große Portion Fleiß, als auch Selbstdisziplin und Ehrgeiz erforderlich.
Formale Voraussetzungen für die Zulassung zur amtsärztlichen Heilpraktikerprüfung
Die Ausbildung selbst ist nicht staatlich geregelt. Doch die Behörden haben die Voraussetzungen für den Heilpraktiker-Beruf sehr genau festgelegt. So müssen vor Abschluss der amtsärztlichen Überprüfung folgende Kriterien erfüllt sein:
- Mindestalter: 25 Jahre
- Hauptschulabschluss
- Aktuelles ärztliches Zeugnis über geistige, gesundheitliche und sittliche Eignung zur Berufsausbildung und -ausübung
- Aktuelles amtliches Führungszeugnis ohne Vorstrafeneintrag
- EU- und ausländische Mitbürger benötigen zusätzlich eine Aufenthaltsgenehmigung.
Die amtsärztliche Überprüfung beim Gesundheitsamt
Die schriftliche Prüfung wird zweimal jährlich, im Frühjahr und Herbst, durchgeführt – die mündliche Prüfung erfolgt in Absprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt.
Die Zulassungsprüfung wird nur in deutscher Sprache durchgeführt. Im Zulassungsverfahren für Heilpraktiker (DVO zum HeilprG) weist der Antragsteller in einer 2-stündigen Multiple-Choice-Prüfung („Amtsarztprüfung“) und nachfolgender mündlich-praktischer Prüfung nach, dass er keine „Gefahr für die Volksgesundheit“ darstellt. Die Bundesländer haben sich auf konkrete Themen und identische Prüfungen geeinigt.
Zu den Prüfungsthemen gehören:
- Berufs- und Gesetzeskunde
- Grenzen und Gefahren diagnostischer und therapeutischer Heilpraktiker-Methoden
- Grundkenntnisse in Anatomie, pathologischer Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie
- Grundkenntnisse der allgemeinen Krankheitslehre, Erkennung und Unterscheidung von Volkskrankheiten, Herz- und Kreislauferkrankungen, degenerativen und übertragbaren Krankheiten, bösartigen Neubildungen sowie schwerwiegenden seelischen Krankheiten
- Erkennung und Erstversorgung akuter Notfälle und lebensbedrohlicher Zustände
- Anamneseerhebung, Methoden der unmittelbaren Krankenuntersuchung
- Praxishygiene
Sobald die schriftliche und die mündliche Prüfung bestanden und das 25. Lebensjahr erreicht ist, wird die offizielle Zulassungsurkunde ausgestellt. Die Erlaubnis gilt dann ohne zeitliche Beschränkung für die gesamte Bundesrepublik.
Für in der Prüfung nicht erfolgreiche Kandidaten gibt es einen Lichtblick: Bei aller Enttäuschung kann die Prüfung so oft wiederholt werden, bis sie bestanden ist.
Es gibt jedoch keinen „amtlichen“ Prüfungsfragenkatalog, der – wie bei der theoretischen Führerscheinprüfung – sämtliche mögliche Fragen enthält. Die Fragen werden bei der HP-Prüfung immer neu konzipiert und zusammengestellt. Deshalb nützen „garantiert erfolgreiche Prüfungsschnellkurse“ oder „Crashkursangebote“, die allenfalls an der Oberfläche kratzen, kaum. Zum Erfolg führt allein eine anspruchsvolle Ausbildung an einer staatlich zertifizierten Heilpraktikerschule. Damit sich das erforderliche Lernpensum flexibel an das eigene Leben anpassen lässt, ist es wichtig, dass die Heilpraktikerschule sich vollkommen flexibel an die entsprechenden Lebensumstände der angehenden Heilpraktikerin anpasst.